Interessenbekundungsverfahren Gastronomische Nutzung der Trinkkurhalle Timmendorfer Strand 28.07.2017

Interessenbekundungsverfahren Gastronomische Nutzung der Trinkkurhalle Timmendorfer Strand | 28.07.2017

Ausgangslage:

Die Gemeinde Timmendorfer Strand ist Eigentümerinder Trinkkurhalle Timmendorfer Strand (Gemarkung Klein Timmendorf, Flur 1 +2, Flurstück 46/8 und 2/98).

Die Rotunde (Rundbau) soll, unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Denkmalschutzes, auch weiterhin für kulturelle und musikalische Zwecke und Veranstaltungen für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Für die Wandelhalle (länglicher Gebäudeteil) soll ein kleinräumiges Gastronomie-Konzept entwickelt werden, welches den Gästen ermöglicht, den Blick und die Nähe zum Meer in Ruhe zu genießen. Außenterrassen zur Park- und zur Meerseite könnten das Angebot ergänzen und attraktiveren.

 

Die vollständigen Unterlagen des Interessensbekundungsverfahrens finden Sie hier.

 

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