Zurzeit dürfen in Schleswig-Holstein keine Gäste zu touristischen Zwecken beherbergt werden.
Das Beherbergungsverbot gilt für
Ausnahmen gelten für Übernachtungen aus
Dazu ist eine schriftliche Bestätigung nötig, die Sie dem Gastgeber vorlegen müssen. Der Gast begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er falsche Angaben macht. Der Gastgeber (z.B. Hotelier) begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er aus anderen als den oben genannten Zwecken Gäste beherbergt oder seiner Pflicht zur Prüfung nicht nachkommt.
Haltet euch auch gerne auf der Seite vom Land Schleswig-Holstein, zum Thema touristische Reisen auf dem laufenden.