Fahrradstraße

in Timmendorfer Strand & Niendorf

Die Einrichtungen der Fahrradstraßen fördern und erleichtern die klimafreundliche Mobilität mit dem Rad und beruhigen den Verkehr spürbar.
Der Gewinn an Komfort und Sicherheit nutzt nicht nur den Radfahrenden.

Konflikte zwischen Fuß-und Radverkehr können vermieden werden, da die Zahl der Radfahrenden auf dem Gehweg reduziert wird.
Mit der Bevorrechtigung der Radfahrenden lässt es sich auf den Fahrradstraßen entspannt fahren. Der gesamte fließende Verkehr wird entschleunigt. Bei gleichzeitig weniger werdenden Lärm und Abgasen verbessert sich das Wohnumfeld.

Untenstehend findet ihr die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Fahrradstraße.

 

 

Fragen & Antworten

Da diese eine schnell umzusetzende Möglichkeit ist, um die Qualität, Verkehrssicherheit und Attraktivität von Radverkehrsanlagen zu erhöhen.

Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße.

Teil 1:
Strandallee von Scharbeutz kommend ab Ortseingang bis Höhe Kreisverkehr Strandallee/ Bergstraße/ Poststraße und umgekehrt
Teil 2:
Strandstraße in Fahrtrichtung Niendorf ab Poststraße bis zum Meerwasserhallenbad in Niendorf und umgekehrt

Die Höchstgeschwindigkeit für den Fahrverkehr beträgt 30 km/h, dies gilt ebenso für „normale“ Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter.

Der Radfahrer hat grundsätzlich Vorfahrt mit einer Ausnahme: An Kreuzungen gilt, sofern nicht ausgeschildert, die Regel „rechts vor links“. 

Des Weiteren darf der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden, wenn nötig muss der PKW seine Geschwindigkeit weiter verringern.

Ja, ist es. Die Fahrradstraße ist für die Radfahrer reserviert, daher sind Kraftfahrzeuge nachrangig zu betrachten.

Ist das Kind unter 8 Jahre, darf es nicht auf der Fahrradstraße fahren und muss somit auf dem Gehweg weiterfahren.

Ja, diese Regelung bleibt bestehen. Jeweils eine erwachsene Begleitperson darf mit dem Kind die Promenade befahren. 

Die Fahrradstraße ist mit einem rechteckigen Schild gekennzeichnet, auf diesem ist ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis auf weißem Grund zu sehen. Unter dem Kreis steht in schwarzen Buchstaben „Fahrradstraße“.

In Fahrradstraßen gilt: Fahrzeuge dürfen auf der Fahrbahn nicht halten. Parken ist nur dort erlaubt, wo markierte Parkplätze sind.

Nein, auf der Fahrradstraße gilt wie auf anderen Straßen das Rechtsfahrgebot.

Fahrradstraßen dürfen ausschließlich von Fahrradfahrern benutzt werden. Autos und andere motorisierte Verkehrsteilnehmer sind nur mit entsprechender Beschilderung zugelassen. Gleiches gilt für Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards und nicht motorisierte Tretroller. Diese stellt der Gesetzgeber dem Fußverkehr gleich, daher müssen Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards und nicht motorisierte Tretroller den Fußweg benutzen. In Timmendorfer Strand dürfen nur Autos und andere motorisierte Verkehrsteilnehmer die Fahrradstraße mitbenutzen. 

Kraftfahrzeuge dürfen die Radfahrer nur dann überholen, wenn keine Gefahr für die Radfahrer besteht. Hierbei muss während des Überholvorgangs ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Viele hilfreiche Tipps findest du auf der Seite vom ADFC