Für die Umwelt - privates Böllerverbot an Silvester 21.12.2023

Für die Umwelt - privates Böllerverbot an Silvester | 21.12.2023
Pressemitteilungen

Seit Jahren ist es für tausende Gäste und Einheimische Tradition, mit einer ausgiebigen Silvesterparty direkt am Strand ins neue Jahr zu feiern. Im vergangenen Jahr wurde dabei erstmalig neben dem zentralen Feuerwerk ein generelles Verbot von privatem Feuerwerk und Böllern auf dem Strand ausgesprochen. Die Erfahrungen waren für Verwaltung und TSNT GmbH so positiv, dass diese Regelung auch für dieses Jahr gelten soll. „Insbesondere die deutliche Reduzierung von Müll und weniger Beeinträchtigung der Tierwelt haben uns dazu bewogen, diese Entscheidung auch für dieses Jahr zu treffen“, so Michèl Soltmann, Leiter des Fachbereichs Ordnung, Bildung, Sport und Familienangelegenheiten der Gemeinde Timmendorfer Strand. „Der Partystimmung und guten Laune bis nachts um zwei hat dies dabei nicht geschadet, im Gegenteil, wir haben von sehr vielen Gästen gehört, dass es sehr positiv empfunden wurde, dass nicht so ausufernd geböllert wurde,“ ergänzt Joachim Nitz, Tourismusdirektor von Timmendorfer Strand Niendorf.

-Generelles Abbrennverbot jeglicher Feuerwerkskörper gilt im Umkreis von Kirchen, Friedhöfen, Kliniken, Kureinrichtungen und Altenheimen.
-In einem Umkreis von 180 Metern um reetgedeckte Häuser darf kein Feuerwerk (insbesondere Stabraketen, Römische Lichter, Batterien) abgebrannt werden.
-In einem Umkreis von 600 Metern um FFH Vogelschutzgebiete darf kein Feuerwerk (z.B. China-Böller) gezündet werden.
-Wer nicht zertifizierte Knaller (z. B. „Polen-Böller“) verwendet, betreibt oder herstellt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 € rechnen.
-Bei Gefährdung von Leib und Seele oder fremden Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem Feuerwerkskörper kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe rechnen.

Die TSNT GmbH wünscht einen guten Start ins Jahr 2024!

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