Sofortmaßnamen des Bürgermeisters gegen die Ausbreitung des Coronavirus und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger von Timmendorfer Strand - Sperrungen der Seebrücken und Großparkplätze -
Die Landesregierung hat zusätzliche, weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Diese sehen vor, dass eine Vermietung für touristische Zwecke zunächst bis einschließlich 19.04.2020 nicht mehr zulässig ist. Alle Personen, die sich zu touristischen Zwecken in der Gemeinde Timmendorfer Strand aufhalten, müssen die Gemeinde spätestens am 18. März verlassen haben. Ziel ist es, die Ansammlung von Menschen weitestgehend zu verhindern, um eine Verbreitung des Virus zu minimieren und die ärztliche Versorgung der Einwohner zu gewährleisten.
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