Zum Jahreswechsel wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. 29.12.2020

Zum Jahreswechsel wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. | 29.12.2020
Feuerwerk erlaubt
Pressemitteilungen

„Leider wird es in diesem Jahr keine Silvester on the Beach-Party mit tausenden Menschen am Timmendorfer Strand geben. Auch im Rahmen von gemeinsamen Veranstaltungen wird man nicht in das neue Jahr feiern können“, erläutert Timmendorfs amtierende Bürgermeisterin Melanie Puschaddel-Freitag vor der Presse. Wegen der neuen Corona-Beschränkungen, die noch bis zum 10. Januar 2021 gelten, muss in diesem Jahr am Silvesterabend auf lieb gewonnene Traditionen verzichtet werden. Es gilt, auf private Feiern zu verzichten, Menschenansammlungen unbedingt zu vermeiden und Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Dazu hat die Bundesregierung ein bundesweites Verbot für den Verkauf von Feuerwerkskörpern erlassen und die Landesregierung hat bereits mitgeteilt, dass es zu Silvester keine Ausnahmeregelungen der Kontaktbeschränkungen, wie es sie noch zu Weihnachten gegeben hat, erfolgen werden. Für eine Silvesterfeier sind dann die geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten und es dürfen sich höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Zusätzlich warnt die Landespolizei ausdrücklich vor dem Herstellen und/oder Abbrennen illegaler Pyrotechnik. Fehlen das CE-Kennzeichen und entsprechende Registriernummern, ist Vorsicht geboten! Feuerwerkskörper aus dem Ausland enthalten in der Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt und schwere Verletzungen zur Folge haben kann.

Im Hinblick auf die aktuelle Situation sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, auf die Verwendung von Feuerwerkskörpern, vor allem auch aus Altbeständen, gänzlich zu verzichten. Das Verletzungsrisiko ist hoch und Ärzte und Krankenhäuser sind durch die Corona Pandemie bereits überlastet.

„Ein generelles Feuerwerksverbot für öffentliche Plätze wird es in der Gemeinde Timmendorfer Strand nicht geben, da durch die bereits geltenden rechtlichen Regelungen der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz und naturschutzrechtlicher Bestimmungen ein Abrennen von Feuerwerken bereits in vielen Bereichen der Gemeinde ohnehin schon untersagt ist“, teilt Melanie Puschaddel-Freitag mit. Die Gemeinde hat dazu mit der Tourismus GmbH einen Lageplan erarbeitet, der die gesperrten Bereiche verdeutlicht. Dieser ist für Interessierte hier (pdf) und auf der Homepage der Gemeinde unter www.timmendorfer-strand.org veröffentlicht.
Die gesperrten Bereiche richten sich nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Danach muss beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern ein ausreichender Abstand zu Krankenhäusern, Kirchen und Kinder- und Altenheimen sowie zu Reet- und Fachwerkhäusern eingehalten werden. Außerdem verbieten naturschutzrechtliche Vorschriften das Abbrennen von Feuerwerken in einem Umkreis von 600 Metern um Naturschutz- und Vogelschutzgebiete.

„Unser gemeinsames Ziel sollte es in diesem Jahr sein, ein friedliches, ruhiges Silvester mit geringem Infektionsrisiko zu verbringen“, appelliert Melanie Puschaddel-Freitag. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, diese Regeln und Empfehlungen eigenverantwortlich und gewissenhaft zu befolgen, um die Gesundheit Aller wirksam zu schützen. Dies muss in diesem Jahr Priorität haben, damit wir alle ein gesundes, frohes und hoffentlich befreites Jahr 2021 erleben können.“

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